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Aufenthaltsverbote als Mittel zur Gefahrenabwehr
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Der Staat und seine Einrichtungen hat bei Gesetzesverstößen oder zum Schutz der Allgemeinheit die Möglichkeit, aufenthaltsbeschränkende Maßnahmen zu erlassen und somit einer Person das Verlassen einer Gegend anzuordnen. Insb. in den Polizeigesetzen der Länder ist der Einsatz von Aufenthaltsverboten als Maßnahme zur Gefahrenabwehr möglich. Die Maßnahmen sind im gegenwärtigen Polizeirecht bedeutende Mittel zur Abwehr von Gefahren für den Einzelnen und die Allgemeinheit.Vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit den rechtlichen Grundlagen der Aufenthaltsverbote in Baden-Württemberg, sowie möglichen Anwendungsbereichen. Ziel ist es, durch die Erläuterung der rechtlichen Grundlagen und der Auslegung von unbestimmten Begrifflichkeiten auf Tatbestands- und Rechtsfolgenseite, der Abgrenzung zu weiteren Rechtsgrundlagen, sowie dem Aufzeigen von Anwendungsbereichen die Möglichkeiten und Grenzen der Maßnahmen in Baden-Württemberg seit der Einführung Ende 2008 herauszuarbeiten und die Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Erlass aufzuzeigen.
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