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- Aufgaben des Integrationsfachdienstes bei der stufenweisen Wiedereingliederung nach § 28 SGB IX i. V. m. § 74 SGB V bei Menschen mit Depression
Aufgaben des Integrationsfachdienstes bei der stufenweisen Wiedereingliederung nach § 28 SGB IX i. V. m. § 74 SGB V bei Menschen mit Depression
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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Soziologie - Arbeit, Beruf, Ausbildung, Organisation, Note: 1, 0, Frankfurt University of Applied Sciences, ehem. Fachhochschule Frankfurt am Main (Fachbereich 4), Veranstaltung: Case Management und Organisationsberatung, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit beschreibt die Planung und Begleitung einer stufenweisen Wiedereingliederung nach § 74 SGB V und § 28 SGB IX bei langer psychischer / depressiver Erkrankung eines Beschäftigten im Rahmen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements.
Die rechtlichen Grundlagen der stufenweisen Wiedereingliederung und
die Beauftragungsmöglichkeiten des IFD durch Reha Träger (KK, DRV, DUV) werden skizziert.
Konkret werden die methodischen Vorgehensweisen des IFD im Rahmen eines Case / Disability Management - Verfahrens dargelegt.
In diesen Case Management - Prozess sind für die Zielgruppe passende Beratungsmethoden integriert, die für die erfolgreiche Wiedereingliederung depressiv erkankter Menschen wesentlich sind.
Folgt in ca. 10 Arbeitstagen