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Auflassungsvormerkung und Eingriffsschutz
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Seit längerem ist heftig umstritten, ob dem Inhaber einer Auflassungsvormerkung Schutz gegen faktische Einwirkungen zukommt. Ist der Vormerkungsberechtigte gegen Eingriffe Dritter in die Grundstückssubstanz nach den §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB geschützt? Ist die in der Grauzone zwischen obligatorischem und dinglichem Recht angesiedelte Rechtsstellung des Vormerkungsberechtigten ein absolut geschütztes Recht? Die Arbeit greift diese Frage auf und thematisiert u. a. die Vereinbarkeit eines solchen Schutzes mit der Funktion der Vormerkung als Rechtsinstitut, mit der Interessenlage im eigenartigen Dreiecksverhältnis Vormerkungsberechtigter, Vormerkungsverpflichteter und Zwischenerwerber sowie mit dem Abstraktionsprinzip.
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