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AÜG - Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
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Der Einsatz von Fremdpersonal spielt in der betrieblichen Praxis eine bedeutende Rolle. Dazu zählt die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern, freien Mitarbeitern und im Rahmen von Werkverträgen tätigen Personen. Die Rahmenbedingungen sind durch das seit 2017 geltende Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) gesetzt. Viele Details sind nach wie vor umstritten. Der Schutz des Leiharbeitnehmers vor Diskriminierung ist weitgehend aufgehoben. Der Kommentar bietet eine fundierte Darstellung des Rechts der Arbeitnehmerüberlassung einschließlichsonstiger Formen des Fremdfirmeneinsatzes. Einen Schwerpunkt bildet die Beteiligung des Betriebsrats beim Einsatz von Fremdpersonal. Berücksichtigt sind die Rechtsentwicklungen bis Ende 2021. Ebenfalls wird die europäische Richtlinie zur Leiharbeit erläutert.Die Kernthemen sind:• Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung zu anderen Formen des Einsatzes von Fremdfirmenbeschäftigten• Neuere BAG-Rechtsprechung zum Fremdpersonaleinsatz• Tarifrechtliche Möglichkeiten zur Verlängerung der Überlassungshöchstdauer• Rechtlicher Rahmen zur Diskriminierung von Leiharbeitnehmern• Personalgestellung im öffentlichen Dienst• Gesetzliches Arbeitsverhältnis zum Entleiher und Widerspruchsrecht des Leiharbeitnehmers• Arbeitskampfrecht im Entleiherbetrieb• Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats und SchwellenwerteDie Herausgeber:Daniel Ulber, Prof. Dr. jur., Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht und Arbeitsrecht, Martin-Luther Universität, Halle-WittenbergJürgen Ulber, ehemaliger Ressortleiter Betriebsverfassungs- und Unternehmensrecht beim Vorstand der IG MetallDie Autorinnen und Autoren:Prof. Dr. Daniel M. Klocke, LL.M.oec., Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht und Rechtstheorie, Universität TrierDr. Thomas Klein, wissenschaftlicher Mitarbeiter, Hochschule Bremen City University of Applied SciencesProf. Dr. Manfred Walser, Hochschule BremenDr. Patrick Fütterer, Rechtsanwalt, Frankfurt/MainJulia Windhorst, Rechtsanwältin, WiesbadenBoris Karthaus, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, IG Metall Bezirksleitung Bayern
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