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Aus Aachens Vorzeit, 1898, Vol. 11

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Excerpt from Aus Aachens Vorzeit, 1898, Vol. 11: Mitteilungen des Vereins für Kunde der Aachener Vorzeit Von der Gemeinde Schevenhutte und dem Pfarrer in Gressenich beim Dechanten Andreas Holtz in Rödingen dieserhalb verklagt, wurde er von diesem darüber am 26. März 1725 zur Verantwortung gezogen. Aber vergebens stützte er sich bei seiner Rechtfertigung auf ein Schriftstück des Generalvikars de Reux zu Köln vom 12. September 1724, worin er beneficiatus simplex genannt wird, denn bereits am 30. März 1725 wurde ihm unter Androhung der kirchlichen Suspension aufgetragen die pfarr amtliche Seelsorge wieder aufzunehmen, widrigenfalls ein anderer Geist licher auf seine Kosten mit seiner Vertretung beauftragt würde. Gegen dieses Dekret des Dechanten legte W. Herper beim geistlichen Gerichte in Köln Berufung ein und liess seine Gegengrunde durch seinen Anwalt Hoening daselbst vorbringen: Unter Anderm er sei als einfacher Beneficiat durch Philipp von Lees zu Loersfeldt präsentiert worden ohne jede Ver p¿ichtung zur Pfarrseelsorge (quod teste dicto adiuncto clericus sic praesen tatus institutus ad nihil aliud teneatur, quam ut singulis dominicis ac festivis diebus sacrum missae sacrificium peragere debeat quod iisdem diebus in dicta capella beneficiatus brevem exhortatiunculam faceret, pro animabus dictorum fundatorum orare ac etiam dominicis diebus iuventutem in fide catholica instruere obligetur) und wenn er die Pfarrseelsorge eine Zeit lang ausgeübt habe, so habe er das nur auf Ver anlassung des Pfarrers zu Gressenich aus freien Stücken gethan, aus der Vorladung des Dechanten Holtz vom 26. März 1725 habe er erst erfahren, dass die Kirche zu Schevenhutte eine Pfarrkirche sein solle, zudem sei die Ausscheidung der Gemeinde Schevenhütte aus den Pfarreien Lenders dorf und Gressenich widerrechtlich geschehen, ohne den Patronus darüber zu hören, gegen Wissen und Willen des Pfarrers von Gressenich und auf unrichtige Angaben hin, auch sei für die Unterhaltung der Kirche und des Geistlichen nur ungenugend gesorgt, seine Wohnung befände sich ebenso weit von Schevenhütte, als von Gressenich, die Einwohner von Scheven hütte hätten stets den Pfarrer in Gressenich als ihren Seelsorger betrachtet, hätten dort die hl. Sakramente empfangen und bis vor wenigen Jahren ihre Verstorbenen beerdigt. Nach den vorhandenen Abschriften der Prozess al
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