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Ausgleichsansprüche nach § 24 Abs. 2 und § 25 BBodSchG
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Diese Arbeit beschäftigt sich mit den beiden zentralen Ausgleichsansprüchen des Bundes-Bodenschutzgesetzes: § 24 Abs. 2 und § 25 BBodSchG. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass § 24 Abs. 2 BBodSchG als modifizierter Gesamtschuldnerausgleichsanspruch seinerseits die gesamtschuldnerische Einstandspflicht mehrerer voraussetzt und lediglich den Maßstab des § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB modifiziert. Bei § 25 BBodSchG handelt es sich dagegen um einen kodifizierten öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch, der der Refinanzierung von Sanierungsmaßnahmen dient, ohne aber als öffentliche Abgabe § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu unterfallen.
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