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Aushangpflichtige Arbeitsschutzgesetze

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Arbeitgeber sind verpflichtet, bestimmte Rechtsvorschriften an geeigneter Stelle auszuhängen. Der Gesetzgeber will damit sicherstellen, dass alle Mitarbeiter diese Vorschriften einsehen und beachten können. Die vorliegende Sammlung enthält alle relevanten Vorschriften wie zum Beispiel . Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz . Arbeitszeitgesetz . Teilzeit- und Befristungsgesetz . Mutterschutzgesetz und bietet daher Sicherheit sowohl für Arbeitgeber bei Kontrollen als auch für Arbeitnehmer durch umfassende Informationsmöglichkeit. Zum Schutz der Erhaltung der Gesundheit der Arbeitnehmer hat der Gesetzgeber zahlreiche Vorschriften erlassen, deren Beachtung durch den Arbeitgeber und seine Beauftragten (Be-triebsleiter, Personalleiter und andere verantwortliche Betriebsangehörige mit entsprechend leitenden Funktionen) gefordert wird. Hierzu gehören auch bestimmte Aufzeichnungs- und Bekanntmachungspflichten. Die Einhaltung der Vorschriften wird durch die Arbeitsschutzbehörden bzw. Gewerbeaufsichtsämter überwacht, die von Zeit zu Zeit ihre Beauftragten zu diesem Zwecke in die Betriebe entsenden. Verstöße gegen die Arbeitsschutzgesetze können durch Festsetzung von Zwangsgeld, Ersatzvornahme oder auch durch Einleiten von Straf- und Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Zudem kann sich der Arbeitgeber auch schadensersatzpflichtig machen, wenn der Verstoß gegen eine Aushangpflicht ursächlich für den Eintritt eines Schadens geworden ist. Sind betriebsverfassungsrechtliche Regelungen betroffen, können zudem Beseitigungs- oder Unterlassungsansprüche bestehen. Um den Arbeitnehmern selbst Gelegenheit zu geben, sich jederzeit über die zu ihrem Schutz erlassenen Vorschriften und deren Einhaltung zu vergewissern, besteht für die wichtigsten Schutzgesetze eine Aushang- bzw. Auslagepflicht. In welcher Form die Bestimmungen in den einzelnen Betrieben einzuhalten sind, ist nicht vorgeschrieben. In vielen Betrieben wird ein Aushang in Gestalt einer Wandtafel an gut sichtbarer, jedem Arbeitnehmer zugänglicher Stelle, dem vorgeschriebenen Zweck entsprechen. Es genügt aber auch, die Bestimmungen, wie sie in dieser Broschüre enthalten sind, an geeigneten Stellen im Betrieb (z.B. Personalbüro, Betriebsratsbüro) zur Einsicht auszulegen oder auszuhängen. Ob auch die zur Verfügungstellung im Intranet ausreichend ist, ist fraglich. Ausschließlich das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz beinhaltet, dass die Bekanntmachung auch durch im Betrieb allgemein übliche Kommunikationsmittel erfolgen kann. Die vorliegende Ausgabe enthält den amtlichen Wortlaut der wichtigsten Arbeitsschutz-Vorschriften, die für die meisten Betriebe infrage kommen und deren Aushangpflicht vor-geschrieben ist.
Lieferbar in ca. 10-20 Arbeitstagen

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39,50 CHF