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Ausreichende Anreize zur Rückkehr in Arbeit im SBG II?

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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 2, 7, Universität Hamburg (Dept. Wirtschaft und Politik), Veranstaltung: Soziale Sicherheit, 19 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Ausreichende Anreize zur Rückkehr in Arbeit im SGB II? Im neuen SGB II geht es im wesentlichen um die weniger großzügige Ausgestaltung und Zusammenlegung von bisheriger Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum neuen einheitlichen Arbeitslosengeld II (ALG II) gem. § 19 oder äquivalentem Sozialgeld gem. § 28 für Nichtarbeitsfähige in Höhe von monatlich 345 Euro/West bzw. 331 Euro/Ost mtl. und den damit einhergehenden Effekten für den Arbeitsmarkt, explizit der Entwicklung der Arbeitslosenzahlen. Denn prinzipiell müssen infolge dieser Neuerung nun alle Empfänger der bisherigen Sozialhilfe, die mehr als drei Stunden täglich arbeiten können, dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehen - sofern sie das ALG II in Anspruch nehmen resp. nehmen wollen. Damit verbunden sind wesentlich strengere Zumutbarkeitsregeln gem. § 10 - im Vergleich zu denen des § 121 SGB III (im Falle des Bezugs von ALG I). Dies führt insgesamt dazu, dass sich durch die rigideren Anspruchsvoraussetzungen Leistungsempfänger mit geringerer Erwerbsneigung eventuell vom Arbeitsmarkt zurückziehen. "Eine nie gekannte Kombination von Betreuung und Förderung" , heißt es hochtönend von Wolfgang Clement in der Einleitung zur Informationsschrift des Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA), "Hartz IV- Menschen in Arbeit bringen", die den Langzeitarbeitslosen nun zur Verfügung stünde und ganz neue Dimensionen eröffnen solle, allein die Zahl der Sozialhilfeempfänger sei [durch die organisatorische Zusammenlegung von Sozialhilfeempfängern und Langzeitarbeitslosen] um 90% gesunken - eine Kombination, die jedoch eigentlich nur Makulatur und begriffliche Kosmetik darstellt, denn die Zahl der registrierten Arbeitslosen
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