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  • Ausschuß für Rechtsfragen der Bevölkerungspolitik (1934-1940) und Ausschuß für Kolonialrecht zusammen mit den Entwürfen des Kolonialpolitischen Amts (1937-1941). Sachverständigenbeirat für Bevölkerungs- und Rassenpolitik im Reichsministerium des Innern (1

Ausschuß für Rechtsfragen der Bevölkerungspolitik (1934-1940) und Ausschuß für Kolonialrecht zusammen mit den Entwürfen des Kolonialpolitischen Amts (1937-1941). Sachverständigenbeirat für Bevölkerungs- und Rassenpolitik im Reichsministerium des Innern (1

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Unter dem Vorsitz des Münchener Professors Fritz van Calkar befaßte sich der Ausschuß für Rechtsfragen der Bevölkerungspolitik zunächst mit der Reform des Geschlechtskrankheitengesetzes von 1927, anschließend mit Fragen des Ehescheidungsrechts, der Eheanbahnung, des Familienlastenausgleichs und des Mutterschutzes. In dem für die Zeit von 1933 bis 1935 einflußreichen Sachverständigenbeirat im Reichsinnenministerium kamen zur Sprache: familiengerechte Beamtenbesoldung, Familienlastenausgleich, Verbot empfängnisverhütender Mittel, Schicksal der rheinischen Bastarde, Erweiterung der sterilisationspflichten Krankheiten, Probleme des unehelichen Kindes und Kinderaufzucht als staatliche Pflicht. Die Quellen vermitteln einen umfassenden Überblick sowohl über die spezifisch nationalsozialistische, rassenpolitisch ausgerichtete Radikalisierung als auch über die epochenübergreifenden Entwicklungen auf dem Gebiet der Bevölkerungs- und Familienpolitik. Der Kolonialrechtsausschuß und anschließend das Kolonialpolitische Amt der NSDAP bereiteten für den Fall der Wiedererlangung der Kolonien die kolonialen Grundgesetze vor, deren Texte in der jeweils letzten Fassung wiedergegeben werden.
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