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Ausschüsse für Völkerrecht und für Nationalitätenrecht (1934-1942)

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Unter dem Vorsitz des Direktors des Kaiser-Wilhelm-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht waren die nationalsozialistischen Einflüsse auf die Beratungen des Völkerrechtsausschusses gering. Höhepunkt der Ausschußberatungen war der Vortrag von Arnold Toynbee über «Friedliche Änderung (peaceful change)» am 28.2.1936. Während des Krieges behandelte der Ausschuß kriegsrechtliche Fragen des Land-, See- und Luftkriegs sowie die völkerrechtliche Stellung Polens. Der Nationalitätenrechtsausschuß, zunächst unter dem Vorsitz von Prof. Emge, ab 1938 von NS-Oberführer Dr. Hermann Behrends, befaßte sich bis 1939 mit Fragen des Minoritätenrechts, der volkstumsrechtlichen Terminologie und mit der Stellung der deutschen Volksgruppen in Ost- und Südosteuropa. 1940/41 legte der Ausschuß eine von Werner Hasselblatt redigierte Denkschrift über die «Rechtsgestaltung deutscher Polenpolitik nach volkspolitischen Gesichtspunkten» und den Entwurf einer Verordnung über die Schutzzugehörigen des Reichs vor. Weitere Beratungsgegenstände waren die Stellung der Deutschen in Ungarn und in der Slowakei, die staatsrechtliche Formung des Generalgouvernements und Fragen der Assimilation und Dissimilation sowie Fragen der Schaffung einer gestaffelten Staatsangehörigkeit.
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