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Aussichtsturm in Hessen
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Quelle: Wikipedia. Seiten: 25. Kapitel: Europaturm, Kellerburg, Burg Kalsmunt, Melibokus, Hohes Gras, Henninger-Turm, Talgang, Spiegelslustturm, Burg Mellnau, Pferdskopf, Neunkircher Höhe, Hochzeitsturm, Bismarckturm, Gaulskopf, Goetheturm, Weißer Turm, Stoppelberg, Ofenberg-Turm, Hochheideturm, Meisterturm, Wasserturm, Pentersrück, Hainigturm, Altenberg, Burgbergturm, Schreckenbergturm, Brühlsbacher Warte, Aussichtsturm Dietzenbach. Auszug: Die Kellerburg ist eine Burgruine auf dem 464 m hohen Burgberg im nördlichen Stadtgebiet von Battenberg im Landkreis Waldeck-Frankenberg in Hessen. Die Burg wurde in den Anfangsjahren des 13. Jahrhunderts von den Grafen von Battenberg erbaut, wohl während der Herrschaft des Grafen Werner I. von Battenberg und Wittgenstein oder seines Sohnes Widekind I. (Widukind), der bis 1238 regierte. Nach ihrer Fertigstellung zog Widukind aus der alten Grafenburg am hohen Talrand von Battenberg (im heutigen Pfarrhof) in die Kellerburg um. Auf Grund der Lage ihrer vergleichsweise kleinen Grafschaft im Grenzbereich zwischen miteinander konkurrierenden mächtigeren Herrschaften, dem Erzstift Mainz und der thüringisch-hessischen Landgrafschaft der Ludowinger, sahen sich die Battenberger Grafen gezwungen, vorsichtig und opportunistisch zwischen beiden zu taktieren und sich je nach Sachlage mehr an die eine oder andere Seite anzulehnen, um ihr eigenes Überleben zu sichern. So trugen Widekind I. und Hermann von Battenberg, die zuvor in Abhängigkeit von Mainz gestanden hatten, schon 1227 oder 1228 die Burg (oder zumindest eine Hälfte derselben), unter Druck, dem Landgrafen Heinrich Raspe zu Lehen auf und erhielten sie von ihm als Lehen zurück, gleichzeitig wurden sie landgräfliche Burgmannen in Marburg. Schon um die gleiche Zeit (1228) fanden aber auch wiederum erste Verhandlungen mit Erzbischof Siegfried II. von Mainz statt bezüglich eines möglichen Verkaufs der Burg (bzw. ihrer anderen Hälfte) an das Erzstift. 1234 kam es zu erneuten Verhandlungen in dieser Sache. Ein entsprechender Vertrag vom 9. April 1234, gemäß dem Widekind I. sich verpflichtete, die Hälfte der Burgen Battenberg und Kellerburg und der dazugehörigen Stadt Battenberg und Grafschaft "Stiffe" ("Stift") für 600 Mark an Mainz zu verkaufen, trat offensichtlich nicht in Kraft und war wohl lediglich das Ergebnis von Vorverhandlungen. Widekind betonte dabei zwar das Einverständnis seines Bruders Hermann und dessen Sohns und v
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