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Auswirkungen der fahrleistungsabhängigen Maut in Österreich
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Sowohl auf Unternehmer-, als auch auf Konsumentenseite wächst der Druck, der durch den kontinuierlichen Kostenanstieg im Transportbereich induziert wird. Die per 1. Jänner 2004 in Österreich eingeführte fahrleistungsabhängige Maut für Straßengüter-verkehrsfahrzeuge mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht (hzG) von 3, 5t sollte ihren Teil zu einer Entlastung des enormen Verkehrsaufkommens, sowie zur Anlastung der im Verkehr entstehenden Kosten nach dem Verursacherprinzip beitragen. Damit wurde in Österreich die Wegekostenrichtlinie der Europäischen Union umgesetzt, die es den Mitgliedsstaaten erlaubt für bestimmte Verkehrswege Benützungsgebühren einzuheben.
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