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Auswirkungen der Schuldrechtsreform auf die Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen und auf Aufhebungsverträge
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Die Schuldrechtsreform hat erhebliche Auswirkungen für das Arbeitsrecht mit sich gebracht: So unterfallen nunmehr Formulararbeitsverträge den Vorschriften der §§ 305 ff. BGB. Die Arbeit untersucht u.a., ob Formulararbeitsverträge am Maßstab von Tarifverträgen zu messen sind (§ 310 Abs. 4 S. 3 BGB). Auch wird die umstrittene Frage erörtert, ob der Arbeitnehmer beim Abschluss eines Arbeits- oder Aufhebungsvertrags als Verbraucher i.S.v. § 13 BGB handelt. Neben der Untersuchung, ob und wie die Klauselverbote der §§ 308, 309 BGB auf Arbeitsverträge anwendbar sind, werden weitere gängige Vertragsklauseln am Maßstab des § 307 BGB gemessen. Schließlich wird ein etwaiges Widerrufsrecht des Arbeitnehmers nach § 312 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB (analog) beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags untersucht.
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