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Bayerisches E-Government-Gesetz

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Zum WerkDas neue Bayerische E-Government-Gesetz vom Dezember 2015 regelt den Ausbau einer effektiven, flächendeckenden digitalen Verwaltung in Bayern. Es garantiert Bürgern und Unternehmen digitale Zugangs- und Verfahrensrechte. Außerdem bildet es den Rahmen für die Einführung von Diensten wie dem elektronischen Personalausweis, De-Mail, e-Formularen, Online-Payment, eRechnung, eAkte und eRegister in der Verwaltung. Das BayEGovG regelt zudem die IT-Sicherheit und die Behördenzusammenarbeit. Es modernisiert auch den Datenschutz und führt einen allgemeinen Auskunftsanspruch gegenüber der Verwaltung ein.Die Neuerscheinung enthält zunächst einen umfassenden Praxisleitfaden zur konkreten Umsetzung und Anwendung der elektronischen Verwaltung im Freistaat. Daneben werden die neuen Vorschriften bereits umfassend und anhand der zu erwartenden Praxis in der bayerischen Staats- und Kommunalverwaltung kommentiert.Vorteile auf einen Blick- erste Erläuterung des Gesetzes- Praxisleitfaden und Kommentar in einem Werk- Anwendungsleitfaden des Bayerischen Finanzministeriums bereits berücksichtigt- verfasst von Autoren aus der Bayerischen Staats- und KommunalverwaltungZielgruppeStaats- und Kommunalverwaltungen sowie sonstige, der Aufsicht des Freistaates Bayern unterstehende juristische Personen des öffentlichen Rechts, ferner Unternehmen, Rechtsanwälte und Gerichte.
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