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Bedingungsloses Grundeinkommen: Eine volkswirtschaftliche Analyse verschiedener Ansätze
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Das Fundament der deutschen Sozialversicherung basiert auf drei Säulen: der klassischen Bevölkerungspyramide, einer wachsenden Wirtschaft und lebenslanger Erwerbstätigkeit als Regelfall.Im Focus auf die dauerhafte Finanzierbarkeit der sozialen Sicherungssysteme ist eine grundsätzliche und strukturelle Neuorientierung unumgänglich. Eine Reparatur wird nicht genügen. Das Fundament der gesamten sozialen Sicherung ist ins Wanken geraten. Durch die demografische Entwicklung, das schwache Potenzialwachstum, die Zunahme der prekären Arbeitsverhältnisse, die Absenkung der Bezugsdauer des ALG 1, Privatisierung der Gewinne und Sozialisierung der Verluste verlieren diese Säulen ihre stabilisierende Rolle. Um die zukünftigen Herausforderungen meistern zu können, bedarf es entweder weiterer Leistungskürzungen oder höherer Abgaben, Beiträge und Steuern, der Verbreiterung der Bemessungsgrundlage oder aber eines kompletten Systemwechsels. Dieser ist auf der Basis der völligen Entkopplung von Erwerbsarbeit und Einkommen zu vollziehen. Allein auf Grund der Würde des Menschen soll jedes Individuum der Gesellschaft in die Lage versetzt werden, die notwendigen Bedürfnisse wie Essen, Kleidung und Wohnung unabhängig vom jeweiligen Einkommen zu befriedigen. Ausschlaggebend ist nicht der Leistungsgedanke, sondern eine umfassende gesellschaftliche Solidarität. Der Wert jedes Individuums und jedes individuellen Lebensweges wird anerkannt und respektiert. Statt Kontrolle von Leistungsbereitschaft bzw. -fähigkeit stellt ein bedingungsloses Grundeinkommen die Motivation des Menschen in den Vordergrund und beseitigt die Verzerrungen auf dem Arbeitsmarkt. Jedes Angebot findet seine Nachfrage oder verschwindet. Die kontrovers diskutierte Frage, ob sich viele Mitbürger auf Grund eines bedingungslosen Grundeinkommens dem Arbeitsprozess entziehen, wird am Beispiel gängiger Praxis im Ansatz beantwortet und Aussagen, die für allgemein gültig erklärt werden, widerlegt.
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