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(Behavioral) Law and Economics im europäischen Wettbewerbsrecht
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Die Rechtsprechung des EuGHs zu Art. 102 AEUV steht in der Kritik, durch die Formulierung starrer Regeln dem Wettbewerb zum Teil eher zu schaden als zu nützen. Zugleich erweisen sich bisherige Versuche einer Ökonomisierung weitgehend als kaum praktikabel.
Am Beispiel der Zielrabatte, die gewährt werden, falls der Käufer innerhalb einer bestimmten Zeit ein bestimmtes Abnahmeziel erreicht, zeigt der Autor, dass Rechtssicherheit und Ökonomisierung nicht notwendig im Widerspruch stehen. Aus der ökonomischen Literatur destilliert er einfache Voraussetzungen, bei deren Vorliegen die Missbräuchlichkeit von Zielrabatten vermutet werden kann. Die Vermutungsregel erhöht die Rechtssicherheit im Vergleich zu einer einzelfallbezogenen Effizienzanalyse und den Wettbewerbsschutz im Vergleich zu einem rein formalen Ansatz. Das Werk legt die Grundlagen der ökonomischen Analyse verständlich offen und setzt den Leser so in Stand, die gefundene Vermutungsregel souverän anzuwenden.
Die Untersuchung richtet sich an Praktiker und Wissenschaftler, die im Bereich des Missbrauchsrechts und seiner Reform arbeiten.
Der Autor ist Research Fellow am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern in Bonn.
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