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Beihilfenrechtskonforme und ökonomisch fundierte Strukturreformoptionen für kommunale Krankenhäuser

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Covid-19 hat uns sehr deutlich vor Augen geführt, welche hohe Bedeutung es hat, in unserer Gesellschaft zu jeder Zeit ausreichend ausgestattete Krankenhäuser zur Verfügung zu haben. An der Krankenhausversorgung in Deutschland wirken dabei insbesondere Krankenhäuser in öffentlicher, freigemeinnütziger und privater Trägerschaft mit, wobei Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft knapp die Hälfte aller stationären Behandlungen abdecken. Seit einigen Jahren wird für den deutschen Krankenhausmarkt immer intensiver diskutiert, wie auf der einen Seite private Krankenhausträger, oftmals in Konzernstrukturen organisiert, attraktive Renditen erzielen können, während auf der anderen Seite viele kommunale Krankenhäuser auf demselben Markt Defizite erwirtschaften, die seitens ihrer kommunalen Träger ausgeglichen werden müssen. Kommunale Krankenhäuser sehen sich dabei immer öfters dem Vorwurf der ineffizienten Leistungserbringung gegenüber. Zugleich argumentieren private Krankenhausträger, dass Defizitausgleiche und zusätzliche Gelder seitens der kommunalen Träger für ausschließlich kommunale Krankenhäuser den Wettbewerb auf dem Krankenhausmarkt verzerren und bezweifeln die Vereinbarkeit mit dem Europäischen Beihilfenrecht ohne vorherige Notifizierung durch die Europäische Kommission. Erhalten kommunale Krankenhäuser daher neben der dualen Krankenhausfinanzierung zusätzliche finanzielle Unterstützung seitens ihrer Träger, stehen sowohl die Trägerkommune - oftmals vertreten durch das kommunale Beteiligungsmanagement - als auch die jeweilige Krankenhausgeschäftsführung vor der Frage, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um diese Gelder beihilfenkonform erhalten zu können. Hier herrscht ein erhebliches Maß an Rechtsunsicherheit vor. Diese Diskussion erfolgt dabei im wohl versorgungskritischsten Gesundheitsbereich. Die Krankenhausversorgung der Bevölkerung muss 24 Stunden täglich an allen Tagen des Jahres sichergestellt sein, ohne jegliche Unterbrechung. Vor diesem Hintergrund kommt dem Vertrauen der Bevölkerung in die Qualität der Krankenhausversorgung eine kaum zu überschätzende Bedeutung zu. Das vorliegende Werk adressiert die Rechtsunsicherheit kommunaler Akteure bei der Unterstützung ihrer kommunalen Krankenhäuser. Dazu wird der Frage der Effektivität und Effizienz der Leistungserbringung im Krankenhaussektor nachgegangen, um den Vorwurf der ineffizienten Leistungserbringung durch kommunale Krankenhäuser zu untersuchen. Auf Basis der Untersuchungsergebnisse wird die beihilfenrechtliche Bewertung zusätzlicher finanzieller Mittel seitens kommunaler Träger weiterentwickelt und beihilfenrechtskonforme Organisations-Reformoptionen für kommunale Krankenhäuser aufgezeigt, damit Krankenhausträger und Krankenhausgeschäftsführungen beihilfenrechtliche Risikopositionen ausschließen und dem Vorwurf der ineffizienten Leistungserbringung aktiv begegnen können. Christoph Roth hat an den Universitäten Tübingen und München sowie der Yale University Volkswirtschaftslehre und Jura studiert. Mit dem Thema zum Europäischen Beihilfenrecht im Krankenhausmarkt hat er 2020 zum Dr. jur. an der Ludwig-Maximilians-Universität München promoviert. Er arbeitet seit 2011 als Unternehmensberater und betreut dabei vor allem Projekte im Bereich Pharma und Krankenversicherungen sowie der Leistungserbringung im Gesundheitssektor.
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