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Bemühungen um ein Reichsgesetz gegen den Büchernachdruck

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Im 18. Jahrhundert konnte Schutz vor Büchernachdruck nur durch die Erteilung eines Druckprivilegs erlangt werden. Im Jahre 1790 gab es jedoch Bemühungen, den Büchernachdruck mittels der Wahlkapitulation Leopolds II. sofort zu verbieten. Die Arbeit beleuchtet diesen bislang wenig erforschten Teil der Geschichte des Büchernachdrucks und schafft damit eine Grundlage für eine neue Betrachtungsweise der Ereignisse um die Wahlkapitulation Leopolds II. Dabei werden unter anderem der Vorstoß Preußens für ein sofortiges Nachdruckverbot und die Aktivitäten des organisierten Buchhandels herausgestellt.
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