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Beruf oder berufliche Tätigkeit des Öffentlichen Dienstes
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Quelle: Wikipedia. Seiten: 31. Kapitel: Wissenschaftliche Hilfskraft, Justizvollzugsbeamter, Gleichstellungsbeauftragte, Verwaltungsfachangestellter, Bundesrechnungshof, Verwaltungsakademie Bordesholm, Diplom-Verwaltungswirt, Landesbeauftragter für den Datenschutz, Justiziar, Verwaltungsfachwirt, Rechtsberater des Weißen Hauses, Beihilfeberater, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Wissenschaftlicher Assistent, Rundfunkdatenschutzbeauftragter, Verwaltungsbetriebswirt, Verwaltungsassistent, Berufssoldat, Zöllner, Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter, Fachangestellter für Bürokommunikation, Schulverwaltungsassistent, Landesanwalt, Lehrkraft für besondere Aufgaben, Landesbeauftragter für Naturschutz in Schleswig-Holstein, Fahrradbeauftragter, Kinderbeauftragter, Intendant, Universitätsassistent, Drogenbeauftragter, Informationsfreiheitsbeauftragter, Jugendbeauftragter, Staatsschreiber. Auszug: Justizvollzugsbeamter ist in Deutschland ein Beruf des Öffentlichen Dienstes im Bereich der Justiz. Justizvollzugsbeamte befinden sich in der Regel im Beamtenverhältnis und sind in einer Justizvollzugsanstalt eingesetzt. Umgangssprachliche Bezeichnungen wie "Gefängniswärter" oder "Schließer" werden von Justizvollzugsbeamten als herabwürdigend und der Aufgabe nicht gerecht werdend empfunden. Justizvollzugsbeamte sind in Justizvollzugsanstalten als Vollzugskräfte tätig. Sie handeln nach den Regularien des Strafvollzugsgesetzes (StVollzG) und der Strafvollstreckungsordnung (StVollstrO), sowie zum Vollzug der Untersuchungshaft nach der Strafprozessordnung (StPO) und dem am 1. März 2010 in Kraft getretenen Untersuchungshaftvollzugsgesetz (UVollzG), das die alte Untersuchungshaftvollzugsordnung (UVollzO) abgelöst hat. Des Weiteren sind umfangreiche Kenntnisse im StGB, StVG, WaffG und OwiG wichtig. Die Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes in den Justizvollzugsanstalten gehört zur Laufbahngruppe des mittleren und gehobenen Dienstes. Die JV-Beamten des mittleren Vollzugsdienstes üben in der Regel ihren Dienst uniformiert aus. JV-Beamte des gehobenen Dienstes sind hierzu nicht mehr verpflichtet. Die Beamten des allgemeinen Vollzugsdienstes sind in den Justizvollzugsanstalten maßgeblich für die Betreuung, Beaufsichtigung und Versorgung der Gefangenen zuständig. Hierbei werden die Beamten durch besondere Fachdienste (wie Sozialarbeiter, Psychologen, Ärzte, Pädagogen, Seelsorger usw.) bei der Behandlung von Gefangenen unterstützt. Zu den weiteren Aufgaben gehört das breite Aufgabenspektrum zur Einhaltung der Sicherheit und Ordnung in den Anstalten. Die Beamten sind zum Tragen von Dienstkleidung verpflichtet und werden überwiegend im Wechselschichtdienst (Früh-, Spät- und Nachtdienst) eingesetzt. Die Vollzugsarbeit stellt hohe Anforderungen an die Fähigkeiten der Beamten des allgemeinen Justizvollzugsdienstes. Neben einem guten Allgemein- und Fachwissen wird von den Beamten
Folgt in ca. 5 Arbeitstagen