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Beschäftigtendatenschutz in der Reform
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Der richtige Umgang mit Beschäftigtendaten ist für den Arbeitgeber schon nach geltendem Recht ein heikles Unterfangen. Verstöße gegen Datenschutzvorschriften werden mit empfindlichen Bußgeldern geahndet, ganz abgesehen vom Imageschaden, der bei "Datenpannen" droht.
Mit der geplanten BDSG-Reform wird das "Alltagsgeschäft" nicht wirklich leichter. Denn das komplizierte Regelwerk wirft schwierige Fragen auf: Welche Daten dürfen künftig erhoben, welche dürfen übermittelt werden? Wo lauern Fallstricke? Wie passen Mitarbeiterüberwachung und Datenschutz zusammen? Welche Beteiligungsrechte bestehen? Lassen sich datenschutzwidrig erhobene Beweise im Prozess verwerten?
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