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Beschlussmängelstreitigkeiten der Kapitalgesellschaft im Schiedsverfahren
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Die Arbeit befasst sich mit der objektiven und subjektiven Schiedsfähigkeit von kapitalgesellschaftsrechtlichen Beschlussmängelklagen nach der durch das Schiedsverfahren-Neuregelungsgesetz neu gefassten Vorschrift des § 1030 I ZPO. Die Schiedsfähigkeit der Beschlussstreitigkeiten ist zu bejahen, wenngleich im Rahmen der objektiven Schiedsfähigkeit zwar regelmäßig, aber nicht notwendigerweise eine vermögensrechtliche Streitigkeit im Sinne des § 1030 I S. 1 ZPO vorliegt. Einen zweiten Schwerpunkt bildet die erweiterte Rechtskrafterstreckung gemäß § 248 I S. 1 AktG. Diese Vorschrift lässt sich im Schiedsverfahren nicht analog anwenden. Die Arbeit zeigt jedoch, wie eine Schiedsklausel gefasst sein muss, damit die Rechtskrafterstreckung rechtsgeschäftlich angeordnet werden kann.
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