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Besondere Betroffenheit als Element der Beschwerdebefugnis im Umweltrecht
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In der aktuellen Klima- und Biodiversitätskrise stößt die geltende Regelung des Beschwerderechts an ihre Grenzen. Gerade wenn die Folgen von Umweltschädigungen die gesamte Bevölkerung betreffen, ist die erforderliche "besondere" Betroffenheit schwierig zu definieren. Die Autorin ergründet die historischen Ursprünge und gesellschaftlichen Funktionen dieses Erfordernisses und öffnet die Perspektive für andere Regelungsmöglichkeiten. Dabei untersucht sie ebenfalls die Vorgaben der EMRK und der Aarhus-Konvention. Im Ergebnis präsentiert die Autorin Ansätze für eine Reform des Beschwerderechts im Umweltrecht. Damit leistet sie gleichzeitig einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Dogmatik des Verwaltungsprozessrechts auch über das Umweltrecht hinaus.
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