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Bestimmtheitsgrundsatz und Strafgesetzgebung
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Die Arbeit befasst sich mit den Anforderungen, die der in Art. 103 Abs. 2 GG enthaltene Bestimmtheitsgrundsatz an die Strafgesetzgebung stellt. Sie geht den Wurzeln dieses Grundsatzes nach, die in der Menschenwürdegarantie, im Rechtsstaats- und Demokratieprinzip und im Gewaltenteilungsgrundsatz liegen, und entwickelt aus einer öffentlich-rechtlichen Perspektive Maßstäbe für die Verfassungsmäßigkeit von Strafgesetzen. Die Maßstäbe, die neben Anforderungen, die sich aus dem nationalen Verfassungsrecht ergeben, auch unionsrechtliche Vorgaben berücksichtigen, werden auf verschiedene Vorschriften des Kern- und Nebenstrafrechts angewendet, deren genügende Bestimmtheit umstritten ist. Rechtspolitische Forderungen ergeben sich schließlich aus einem Vergleich mit den Anforderungen, die im Recht der Ordnungswidrigkeiten gelten.
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