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Betriebssicherheitsverordnung
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Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt die Verwendung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte und den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Arbeitsschutzes. Und sie macht Vorgaben für die Gefährdungsbeurteilung.Die Schwerpunkte:• Prüfpflichten für Arbeitsmittel im Allgemeinen und für besonders prüfpflichtige Arbeitsmittel einschließlich überwachungsbedürftiger Anlagen im Besonderen• Vorgaben zur alters- und alternsgerechten Gestaltung von Arbeitsmitteln• Ergonomische Gestaltungsprinzipien, physische und psychische Belastungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln• Besondere Gefährdungen und UnfallschwerpunkteDer Kommentar berücksichtigt die Änderungen der BetrSichV, der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und weiterer Rechtsvorschriften. Die Aufgaben von Betriebs- und Personalräten werden systematisch einbezogen.Autor:Dr. Ralf Pieper, Professor und Leiter des Fachgebiets Sicherheitstechnik/ Sicherheits- und Qualitätsrecht an der Bergischen Universität Wuppertal
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