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Betrug und Korruption im Gesundheitswesen
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Die Grundsatzentscheidung des BGH vom 29.03.2012 mit dem Aktenzeichen "Az. GSSt 2/11" war im Gesundheitswesen seit Monaten mit Spannung erwartet worden. Der BGH hatte entschieden, dass Vertragsärzte, die von einem Pharmaunternehmen Vorteile als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln entgegennehmen, sich nicht wegen Bestechlichkeit strafbar machen. Die Richter sprechen ausdrücklich von "korruptivem Verhalten" von Ärzten und Pharmavertretern, das aber nach geltendem Recht nicht strafbar sei. Das damit kein Freifahrtschein für Vertragsärzte ausgestellt wurde, könnte den Ausführungen von Bundesärztekammer-Präsident Dr. Frank Ulrich Montgomery im Deutschlandfunk zum Urteil des Bundesgerichtshofes entnommen werden, wonach es hieß "Mitnichten darf sich der Arzt Geschenke von Pharmafirmen schenken lassen" und "nachdem ärztlichen Berufsrecht machten sich Ärzte dadurch berufsunwürdig. Dies könne bis zum Verlust der Approbation führen. Auch das sogenannte Kassenarztrecht verbiete solche Vorteilsnahmen"...weshalb die Sachlage auch mit diesem Grundsatzurteil des BGH für das Gesundheitswesen und insbesondere der Vertragsärzte sogar den Spannungsbogen und damit den Reformdruck zur Entstrickung im Gesundheitswesen erhöht hat, soll dieses Buch darstellen ...
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