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Beweisführung im Strengbeweisverfahren
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Juristisches Schrifttum und höchstrichterliche Rechtsprechung haben im Laufe der letzten Jahrzehnte ein beweisrechtliches Parallelgesetzbuch geschaffen, das inzwischen das gesetzliche Beweisrecht weitgehend verdrängt hat. Vor dem Hintergrund des Wunsches, mittels Strafrecht in gesellschaftlichen Strukturen prävenierend und regulierend zu wirken, zielt das literarische und richterrechtliche Beweisrecht auf die Neutralisierung von Gesetzesverletzungen, um jenseits des Gesetzes Möglichkeiten der Annäherung an die materielle Wahrheit zu schaffen, um schließlich eine Entscheidung treffen zu können, die dem entspricht, was man für materiell gerecht hält. Entscheidend ist das Ergebnis und so entscheidet man im Ergebnis "von Fall zu Fall". Es wird lediglich noch auf den einen oder anderen juristischen Topos zugegriffen, der das Ergebnis - oft mehr schlecht als recht - absichert. Das Anliegen der vorliegenden Arbeit ist im Angesichte dieser Entwicklungen "Rechtsrückbildung". Ihr geht es um eine Rückbesinnung auf das gesetzliche Beweisrecht der vom Gesetzgeber erlassenen Strafprozessordnung.
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