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Beweisprobleme bei der Haftung wegen fehlerhafter Anlageberatung

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Immer mehr Anleger wenden sich bei einer negativen Entwicklung ihrer Kapitalanlagen mit Schadensersatzforderungen gegen Anlageberater. Dabei geht es für die Anleger häufig um nichts weniger als ihre finanzielle Existenz. Eine Rückabwicklung der Anlagen kommt aber nur dann in Betracht, wenn ein für die Kaufentscheidung kausaler Beratungsfehler vorliegt. Das Beratungsgespräch liegt dabei oft Jahre zurück und fand häufig nur unter vier Augen statt. Dies stellt die Anleger vor enorme Beweisprobleme, weswegen Rechtsprechnung und Literatur auf verschiedenen Wegen versuchen, dem Anleger den Beweis zu erleichtern. Ziel dieser Arbeit ist es, eine interessengerechte Lösung, insbesondere für den Beweis der Pflichtverletzung und den Kausalitätsbeweis, aufzuzeigen, die einerseits dem Anleger entgegenkommt, ohne ihm aber eine andererseits eine Reuerecht zu ermöglichen und das Ausfallrisiko auf den Berater abzuwälzen.
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