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«Bewußte Selbstschädigung» und die Betrugsstrafbarkeit nach § 263 StGB
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Nach wie vor wird diskutiert, ob ein strafbarer Betrug anzunehmen ist, wenn jemand einen anderen durch Täuschung zu einer bewußt unentgeltlichen Leistung veranlaßt (bewußte Selbstschädigung). Die Problematik stellt sich beim Bettel-, Spenden-, Schenkungs- und Subventionsbetrug. Der Autor setzt sich mit den einzelnen Lösungsmöglichkeiten auseinander. Insbesondere erfolgt eine Analyse der Vermögens- und Schadensbegriffe in bezug auf das Problem der bewußten Selbstschädigung. In einem weiteren Schritt wird das umstrittene Erfordernis der unbewußten Selbstschädigung näher untersucht. Dabei setzt sich der Autor auch mit der Zweckverfehlungslehre auseinander. Er kommt zu dem Ergebnis, daß eine kriminalpolitisch wünschenswerte differenzierende Lösung nur über die Einschränkung des Täuschungs- und Irrtumsmerkmals erreicht werden kann. Hierfür bemüht er das Kriterium der Eigenverantwortlichkeit.
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