- Start
- BGB §§ 557-580a (Mietrecht 2 - Miethöhe und Beendigung des Mietverhältnisses)
BGB §§ 557-580a (Mietrecht 2 - Miethöhe und Beendigung des Mietverhältnisses)
Angebote / Angebote:
Die Neubearbeitung analysiert die aktuelle höchst- und instanzgerichtliche Rechtsprechung und entwickelt, soweit erforderlich, eigenständige Lösungen. Schwerpunkte bei den kündigungsrechtlichen Vorschriften bilden u.a. die Kündigung wegen Eigenbedarfs, die Anbietpflicht des Vermieters sowie das Vorkaufsrecht des Mieters bei der Umwandlung in Eigentumswohnungen. Die Änderungen durch das Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner sind ebenfalls berücksichtigt.
Libri-Titel folgt in ca. 2 Arbeitstagen