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Bilanzierung von Sachverhaltsgestaltungen mit Reserveauflösung im Anlagevermögen

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In der Vergangenheit haben erste Bank- und Industrieadressen mit schlechten Betriebsergebnissen ihr Anlagevermögen u.a. an Tochtergesellschaften (sich selbst) verkauft, um ein besseres Jahresergebnis auszuweisen. Dies stellt eine Umgehung der wichtigsten Bilanzierungsgrundsätze (Anschaffungswert- und Realisationsprinzip) dar. Öffentlichkeit und Wirtschaftsprüfer haben zwar empört reagiert, eine Handhabe bzw. eindeutige Kriterien, wie derartige Geschäfte zu bilanzieren sind, und ob überhaupt eine Gewinnrealisation zulässig ist, existierten bisher nicht. Das Institut der Wirtschaftsprüfer hatte aus diesem Grund einen eigenen Arbeitskreis, bestehend aus Wirtschaftsprüfern und Hochschullehrern, ins Leben gerufen. Dieser Kreis musste sich, ergebnislos und ohne Empfehlungen geben zu können, wieder auflösen. Die Arbeit hat Kriterien entwickelt, wie die verschiedenen sale und lease-back-, Pensions-, Einbringungs- und Veräusserungsgeschäfte mit Gegenständen des Anlagevermögens zu bilanzieren sind.
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