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Bilaterale völkerrechtliche Verträge zwischen Österreich und der Bundesrepublik Deutschland im Lichte statusrechtlicher Normen
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Im Völkerrecht prägen statusrechtliche Normen die Ausgestaltung des Kooperationsrechts. Dies läßt sich anhand der bilateralen Kooperation zwischen Österreich und der Bundesrepublik Deutschland nachweisen. Die vorliegende Studie widmet sich daher einerseits der spezifischen Völkerrechtssubjektivität der beiden Staaten, andererseits wird das geltende völkerrechtliche Vertragsrecht überblickt. In einer Zusammenschau werden diese Rechtsbereiche miteinander konfrontiert.
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