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Biopolitische Neubestimmung des Menschen
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Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und das Grundgesetz haben die Menschenwürde als oberstes Prinzip verankert. Biopolitischen Optimierungen durch den Staat sollte damit eine absolute Grenze gesetzt werden. In den bioethischen Debatten der letzten Jahrzehnte stehen aber Eugenik und Euthanasie - in liberalem Gewand und im Namen der Autonomie - als legitime Optionen wieder auf der Tagesordnung.
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