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Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG)

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Am 1. Januar 2008 ist das AuG in Kraft getreten und hat das aus dem Jahr 1931 stammende ANAG abgelöst. Damit wurde das schweizerische Ausländerrecht für Angehörige von Drittstaaten, d.h. von Staaten ausserhalb des EU/ EFTA-Raums, auf eine neue Grundlage gestellt, die eine eingehende dogmatische Bearbeitung für die Bedürfnisse der Praxis zulässt. Als Autorinnen und Autoren konnten Personen aus Justiz, Verwaltung und Wissenschaft gewonnen werden, die mit der bislang umfassendsten Kommentierung des AuG einen Beitrag zur rechtsstaatlich befriedigenden Anwendung des Gesetzes leisten wollen. In sämtlichen Kommentierungen werden Querbezüge zum Freizügigkeitsabkommen EU/EFTA hergestellt und wird die bisherige Gerichts- und Verwaltungspraxis kritisch reflektiert. Ein Anhang fasst die laufenden Gesetzgebungsprojekte mit Bezug zum Ausländergesetz zusammen. Zudem enthält der Band den Text der in der Praxis besonders wichtigen VZAE sowie ein Stichwortverzeichnis.
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