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Bundesstaatsprinzip und direkte Demokratie im Grundgesetz
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Art. 79 Abs. 3 GG fordert eine grundsätzliche Beteiligung der Länder an der Gesetzgebung des Bundes. Die Auswirkung dieser Vorschrift auf eine Einführung direktdemokratischer Elemente in das Grundgesetz steht heute im Zentrum der Diskussion um direkte Demokratie. Die Arbeit untersucht alle denkbaren Lösungswege, um eine Vereinbarkeit von Demokratie und Föderalismus in diesem Punkt herzustellen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Auseinandersetzung mit dem Föderalquorum, das in Anlehnung an das schweizerische Ständemehr von vielen als Lösung favorisiert wird. Es wird gezeigt, dass dieses weder die Erfordernisse des Art. 79 Abs. 3 GG erfüllt noch mit der demokratischen Mehrheitsregel in Einklang zu bringen ist.
Die Autorin sieht den einzigen sowohl mit dem Demokratie- als auch dem Bundesstaatsprinzip vereinbaren Weg darin, die Länder bei Volksentscheiden außen vor zu lassen und dies auf den Wortlaut der Ewigkeitsklausel zu stützen, der nur eine »grundsätzliche« Beteiligung fordert und somit Ausnahmen zulässt. Jeder an sachunmittelbarer Demokratie Interessierte findet in diesem im Rahmen der Schriftenreihe »Studien zur sachunmittelbaren Demokratie« des Deutschen Instituts für sachunmittelbare Demokratie (DISUD) erschienenen Werk die erste umfassende Darstellung des Problems.
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