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Bürgerrechte - Staatspflichten - Rechtssprechung - Bürokratie
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Essay aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Sonstiges, , Veranstaltung: -, 0 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Dieses Bändchen enthält sechs meiner im GRIN-Verlag erschienen Netztexte (2004/07), darunter auch die (späte) Buchbesprechung (Rezension) des wichtigen Lehrbuchs: "Logik für Juristen". Die sechs Netztexte lassen sich leicht über diesen GRIN-Autorenlink erschließen
http://www.grin.com/de/search?searchstring=6760&search, =id_autor&page, =0.
Die Texte sind hier unverändert gedruckt: "Lebendige Menschen", Bürger- und Menschenrechte einerseits - Rechtsprechung, Justiz(apparat) und Bürokratie andererseits stehn freilich nicht nur als Titel auf dem Deckblatt. Sondern stecken thematisch-inhaltlich das Spannungsfeld um Gerechtigkeit, Recht, Gesetz und Justiz in der Bundesrepublik Deutschland ab.
Auch wenn ich den "Kampf ums Recht" (Rudolf v. Jhering [1818-1892])) mit seinem Kernstück, dem Kampf ums "Recht, Rechte zu haben" (Hannah Arendt [1906-1975]) nicht für so zentral halte wie mein letzter sogenannter "akademscher Lehrer" (Marburg/Lahn, WS 1971/72), der linkssozialistische Politikwissenschaftler und Jurist Wolf(gang) Abendroth (1906-1985), so wäre es doch fatal, ihn gänzlich zu vernachlässigen.
Bleibt in concreto zu den Texten in diesem Bändchen noch dreierlei nachzutragen: (1.) können auch die hier dokumentierten und kritisch kommentierten "unscheinbaren Oberflächenerscheinungen", so Siegfried Kracauers kulturhistorischer Hinweis (1927), geeignet sein, den "Ort, den eine Epoche im Geschichtsprozeß einnimmt, schlagender zu bestimmen" als die diversen zeitgeistigen "Urteile der Epoche über sich selbst", (2.) halte ich nicht nur, aber vor allem die Justiz im gegenwärtigen bürgerlichen Deutschland für eine herrschaftliche Zentralapparatur, deren Reformbedarf reziprok zu ihrer, vor allem immanenten, Reformfähigkeit steht, (3.) ist - ein weiterer derzeit unauflösbarer Widerspruch - (nicht nur meine) Justizkritik heuer grad denen leider unzugänglich, die ihrer als "professionell" tätige Jurist(inn)en so dringlich bedürfen, weil in zwei Semestern hurtig reingezogene repetitorische Deduktionsmechaniken wohl als Voraussetzung zum Eintritt in den Staatsdienst ausreichen (mögen), gleichwohl jedes humanintellektuelle und sozialmoralische Verständnis von Gesetz, Recht und Gerechtigkeit vermissen lassen (müssen).
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