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Checkliste 2 für die Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Konzernanhangs
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Die gesetzlichen Vertreter eines Mutterunternehmens haben nach § 290 I HGB in den ersten 5 Monaten des Konzerngeschäftsjahrs für das Vorjahr einen Konzernabschluss, bestehend aus Konzernbilanz und Konzerngewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie Konzernanhang aufzustellen.Die FARR®-Checkliste Nr. 2 berücksichtigt sämtliche Pflichtangaben für den Konzernanhang. Neu aufgenommen in die 9. Auflage wurden die Neuerungen im HGB (Gesetz zur Umsetzug der Wohnimmobilienkrediterichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften, CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärrechterichtlinie (ARUG II)). Ferner wurden die Anhangangaben nach den DRS aktualisiert.Die Konzernanhang-Checkliste ist nicht nur auf die Prüfung, sondern auch auf die Belange der Aufstellung und Offenlegung des Konzernanhangs ausgerichtet. Die Checkliste enthält sämtliche Pflichtangaben, Ausweisalternativen (Wahlpflichtangaben) und größenabhängigen Erleichterungen. Sie dient damit zum einen als Hilfsmittel für die Vollständigkeit des Konzernanhangs, zum anderen entspricht ihre Gliederung dem in der Praxis regelmäßig vorzufindenden Aufbau des Konzernanhangs (die Angaben im Konzernanhang sind entsprechend der Reihenfolge der Posten in der Konzernbilanz bzw. -GuV darzustellen). Die ständig aktualisierten FARR®-Prüferchecklisten (Nr. 1 bis 19) sind dafür vorbereitet, bei der Aufstellung oder Prüfung von Jahres- bzw. Konzernabschlüssen oder bei sonstigen Prüfungen (z.B. MaBV) verwendet und als Dokumentationsmittel abgelegt zu werden. Sie dienen damit nicht nur als Hilfsmittel für die interne Qualitätssicherung (§ 55b WPO), sondern auch für die externe Qualitätskontrolle (§ 57a WPO). Die Checklisten enthalten z.T. auch Muster für die praktische Arbeit sowie ein aktuelles Literaturverzeichnis zum betreffenden Thema.
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