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Codex Juris Municipalis Germaniae Medii Aevi, Vol. 1

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Excerpt from Codex Juris Municipalis Germaniae Medii Aevi, Vol. 1: Regesten und Urkunden zur Verfassungs-und Rechtsgeschichte der Deutschen Städte im MittelalterWas nun andererseits das mit dem ltegestenwerke verbunde Diplo matar angeht, so hatte ich bei dessen Bearbeitung einzig und allein den Zweck vor Augen, dem Germanisten fur seine allgemeinen (nicht localen) rechtshistorischen Studien eine brauchbare und dabei moglichst leicht er werbliche Sammlung des stadtrechtlichen Quellenmaterjals an die Hand zu geben. Danach durfte eine zu enge Grenze bei der Auswahl der aufzu nehmenden Stücke nicht gezogen, vielmehr geradezu dem Motto besser zu viel, denn zu wenig nachgegangen werden. Nur nebenbei kam auch die Maxime zur Geltung, dass, von den Reichsstädten abgesehen, jedes selbständige Territorium des Mittelalters, soweit sich in seinen hierher ge horigen Rechtsproducten eine gewisse Originalität, ein deren Inhalt und Form ergreifender particular-typus, wahrnehmen liesse, sowie ferner jede erheblichere Species stadtrechtlicher Urkunden wenigstens durch einige her vorstechcnde Proben vertreten werde. Diese zur Mittheilung bestimmten Documente wurden dann entweder vollständig höchstens mit Hinweg lassung der zeugen-angaben, sofern diese nicht etwa schon an sich ein besonderes rechtshistorisches interesse gewähren sollten oder in Ex tracten, und zwar hier wieder bald mit bloser Beseitigung schwulstiger und juristisch bedeutungsloser Eingänge und Schlüsse, bald uberdies mit Ausscheidung der minder wichtigen Abschnitte, an den betreffenden Orten des Regestenbuchs eingefügt. Dass bei grosseren Statuten, wenn nicht überhaupt schon eine gedrängte Uebersicht des inhalts für genugend er kannt ward, ausschliesslich die zuletzt genannte Mittheilungsweise Platz greifen konnte, versteht sich von selbst. Auch erwies sich als zweck mässig, von den in solchen Werken, deren Besitz bei jedem Germanisten vorausgesetzt werden darf, bereits abgedruckten Stadtrechts - Urkunden hier einen Wiederabdruck, wenigstens in extenso, wo nicht speeielle Grunde ihn rechtfertigen, zu vermeiden.About the PublisherForgotten Books publishes hundreds of thousands of rare and classic books. Find more at www.forgottenbooks.comThis book is a reproduction of an important historical work. Forgotten Books uses state-of-the-art technology to digitally reconstruct the work, preserving the original format whilst repairing imperfections present in the aged copy. In rare cases, an imperfection in the original, such as a blemish or missing page, may be replicated in our edition. We do, however, repair the vast majority of imperfections successfully, any imperfections that remain are intentionally left to preserve the state of such historical works.
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