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Compliance im Wertpapierdienstleistungskonzern
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Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute trifft nach ¿ 33 Abs. 1 WpHG die kapitalmarktrechtliche Verpflichtung, durch pr¿ntive Ma¿ahmen sicherzustellen, dass die Gesetze, Regeln und Usancen im Wertpapiergesch¿ eingehalten, insbesondere Interessenkonflikte vermieden und Insiderinformationen nicht unlauter verwendet werden - zusammengefa¿ unter dem Begriff Compliance.
Die kapitalmarktrechtlichen Vorgaben werden durch Richtlinien der Bundesanstalt f¿r Finanzdienstleistungsaufsicht konkretisiert und von Regeln anderer Rechtsgebiete, insbesondere aus dem Gesellschafts- und Konzernrecht, erg¿t und ¿berlagert. Das Zusammenwirken der unterschiedlichen Regelungsbereiche und die nur fragmentarische Regelung der Compliance-Pflichten im WpHG werfen f¿r die Unternehmenspraxis zahlreiche komplexe Fragen auf.
Besteht eine Pflicht zu konkreten Pr¿ntivma¿ahmen? Ist die Verantwortung f¿r Compliance delegierbar? Wie ¿ert sich die Pflichten- und Verantwortungsverteilung in Konzernverh¿nissen? Welche Rechtswirkungen entfalten die Elemente einer Compliance-Organisation? Sch¿tzen Chinese Walls zivilrechtlich vor umfassender Wissenszurechnung und strafrechtlich vor dem Vorwurf verbotenen Insiderhandels? Unter welchen Voraussetzungen ist Outsourcing von Compliance-Funktionen auf andere Unternehmen zul¿ig?
Auf diese und weitere Fragen entwickelt der Autor dogmatisch begr¿ndete Antworten und unterbreitet grundlegende Vorschl¿ f¿r die aktuelle Compliance-Praxis.
Das Deutsche Aktieninstitut (DAI) hat die Arbeit mit dem 2. Preis des DAI-Hoschschulpreises 2002 ausgezeichnet.
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