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United Nations Convention on the Rights of the Child
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Die Stärkung der Kinderrechte durch die UN-Kinderrechtskonvention und ihre drei Zusatzprotokolle beeinflusst den allgemeinen Menschenrechtsschutz sowohl auf universeller als auch auf regionaler Ebene. Auch auf die innerstaatlichen Rechtsordnungen wirken sich die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention immer deutlicher aus.
Der Kommentar erschließt die UN-Kinderrechtskonvention mit ihren Zusatzprotokollen historisch und systematisch im Wege einer detaillierten Kommentierung jedes Artikels der Konvention. Besondere Berücksichtigung finden dabei die "General Comments", die "Concluding Observations" und die "Views" des UN-Kinderrechtsausschusses, der als unabhängiges internationales Expertengremium mit der Überwachung der Einhaltung der Konventionsgarantien durch die Vertragsstaaten betraut ist. Seine Auffassungen und Empfehlungen geben gewichtige Hinweise zu Auslegung und Anwendung der Konventionsvorschriften und zum allgemeinen Verständnis internationaler Kinderrechte.
Auch das seit 2014 Anwendung findende Individualbeschwerdeverfahren zum UN-Kinderrechtsausschuss gegen Verletzungen der Kinderrechtskonvention wird eingehend untersucht.
Ferner werden in jeder Artikel-Kommentierung rechtsvergleichende Überlegungen in Bezug auf andere universelle und regionale Menschenrechtskonventionen angestellt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf den UN-Menschenrechtspakten (IPbpR und IPwskR) sowie auf den Garantien der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Noch nicht erschienen, Februar 2021