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Corporate Compliance nach Italienischem Recht
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Zum Werk
Das Regierungsdekret Nr. 231/2001 Verordnung über die verwaltungsrechtliche Haftung juristischer Personen, Unternehmen und Vereinen, auch solcher ohne eigener Rechtspersönlichkeit, kurz Dekret 231, trat am 8.6.2001 in Kraft und bildet die Rechtsgrundlage für verwaltungsrechtliche Haftung für strafrechtlich relevantes Handeln von Unternehmen im italienischen Rechtssystem.
Das vorliegende Werk stellt die rechtliche Systematik und die einzelnen Verbandstaten des Dekrets 231 dar, analysiert hieran die erfolgreiche Implementierung eines Compliance Management Systems und widmet sich ferner der Spezialprobleme bei der Umwandlung von Unternehmen
Vorteile auf einen Blicksystematische Darstellung des Dekrets 231Praktikerhinweise für die erfolgreiche Implantierung eines CMS unter Berücksichtigung des Dekrets 231Erläuterung der Verbandstaten und der daraus drohenden Sanktionen
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Syndikusanwaltschaft, Compliance Officer und Unternehmensverantwortliche, deren Tätigkeits- oder Interessengebiet im deutsch-italienischem Wirtschaftsrecht liegen, sowie für Praktikerinnen und Praktiker im Bereich internationale Bezüge von Verbandsstrafrecht.
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