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Criminalrecht und Criminaljustiz in Süd- und Neuostpreussen 1793-1806/07

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Die beiden Gefängnisse ... sind dagegen unsicher, weil die eisernen Fenstergitter darinnen fehlen." Der Grund: der Kostenanschlag wäre beim Bau überschritten worden, so der BauConducteur. Was heute wie eine Groteske wirkt, war zwischen 1793 und 1806/07 in Süd- und Neuostpreußen, den Gebieten um Posen und Warschau bis hoch in das heutige Litauen, die im Rahmen der 2. und 3. Polnischen Teilung vorübergehend an Preußen gefallen waren, Realität. Christian Brich gibt anhand vieler Originalquellen ein anschauliches Bild des Criminalrechts und der Criminaljustiz zum Ende des 18. Jahrhunderts, das nicht nur Juristen, sondern auch jeden Preußenfan und Historiker interessieren dürfte. Neben der Gesetzgebung werden weitere Aspekte des Justiwesens, von der Einrichtung der Gerichte, über den damaligen Inquisitionsprozess, bis hin zu den Zucht- und Besserungsanstalten und der Auswahl des Personals, dargestellt. So überrascht es dann nicht, dass auch ein Regierungsassessor in Posen namens E.T.A. Hoffmann seine Erwähnung findet. Unser heutiges, mitteleuropäisches Verständnis von Kriminalrechtspflege ist ein anderes als dasjenige vor 200 Jahren. Zur Verdeutlichung werden maßgeblich Begriffe in damaliger Schreibweise verwandt. Doch viele Probleme, denen sich der preußische Staat damals stellen musste, namentlich das der Finanzierung des Strafvollzuges, wirken auch heute noch beklemmend aktuell.
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