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Das "2+3+2"-Modell
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Zum 1. Mai 2004 traten acht mittel- und osteuropäische Staaten der EU bei. Das Werk befasst sich mit den Übergangsregelungen, dem sog. 2+3+2-Modell, das im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Dienstleistungsfreiheit vereinbart wurde. Die Autorin erläutert umfassend das Fristenmodell sowie dessen innerstaatliche Umsetzung.
Der Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Untersuchung der Rechtmäßigkeit der Übergangsbestimmungen. Zunächst wird die Rechtfertigung der Verletzung der Grundfreiheiten durch die Implementierung der Integrationsfristen diskutiert und anschließend die Verhältnismäßigkeit bei der Anwendung des Übergangsregimes geprüft.
Im Rahmen der rechtstheoretischen Analyse zieht die Autorin am Beispiel Deutschlands und Polens einen Vergleich zwischen dem prognostizierten Migrationspotential und seinen tatsächlichen Auswirkungen auf den Arbeitsmärkten der alten Mitgliedstaaten und leistet damit zugleich einen Betrag zur Evaluation der EU-Osterweiterung.
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