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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz - Ein nützlicher Ratgeber nicht nur für Ar-beitnehmer und Arbeitgeber
Dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, wird bereits in Artikel 3 des Grundge-setzes garantiert. Aber wie sieht es eigentlich im Verhältnis der Menschen untereinander aus? Insbesondere im Alltags- und Berufsleben?
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist am 18. August 2006 mit dem Ziel in Kraft getreten, Diskriminierungen und Benachteiligungen wegen der ethnischen Herkunft, einer Behinderung, der sexuellen Identität, des Geschlechts sowie der Religion zu vermeiden und zu beseitigen. Zum einen ist eine Benachteiligung bei der Einstellung von Mitarbeitern, bei der Aus- und Weiterbildung sowie bei der Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses unzulässig, zum anderen gibt es aber auch im Alltagsleben immer wieder Situationen, die Benachteiligungen bestimmter Personengruppen hervorrufen können, sei es bei der Woh-nungssuche, beim Restaurantbesuch oder beim Abschluss einer Versicherung.
Worauf man als Arbeitgeber zu achten hat, und wie man die Rechte der Menschen wahrt, die zu einer Gruppe gehören, welche typischerweise Diskriminierungen ausgesetzt ist, vermittelt jetzt ein neuer Ratgeber aus dem Bonner Fachverlag interna: "Das Allgemeine Gleichbehand-lungsgesetz" von Christina Klein.
Die Autorin stellt zunächst das Gesetz mit seinen insgesamt 33 Paragrafen vor und erläutert diese kurz und anschaulich anhand von Beispielen. Sie gibt praktische Hinweise für Arbeitge-ber und Beschäftigte und stellt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Berlin vor, die nach Inkrafttreten des Gesetzes als Anlaufstelle für all diejenigen gegründet wurde, die Be-nachteiligungen im Arbeits- oder Alltagsleben erfahren. Des Weiteren zeigt die Autorin auf, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf Schadenersatz oder auf eine Entschädigung besteht und wie man diesen Anspruch geltend macht.
Abschließend macht sie auf die Grenzen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf-merksam. Es werden nicht sämtliche Formen der Ungleichbehandlung untersagt: Vergünsti-gungen für Studenten und Senioren, die Einrichtung von Frauenparkplätzen in Tiefgaragen und bestimmte Öffnungszeiten einer Sauna nur für Frauen sind beispielsweise weiterhin zu-lässig. Außerdem fällt die Einführung des Rauchverbots in Unternehmen nicht in den Zustän-digkeitsbereich des AGG.
Dieser Praxisratgeber wird nicht nur jedem Arbeitgeber und jedem abhängig Beschäftigten zum wertvollen Nachschlagewerk werden, sondern er klärt vor allem all jene umfassend über ihre Rechte auf, die zu den potentiell benachteiligten Personengruppen zählen. Das Buch er-scheint im Digitaldruck, dies gewährleistet die laufende Einarbeitung von Änderungen und Ergänzungen und garantiert damit stets die optimale Aktualität.
Libri-Titel folgt in ca. 2 Arbeitstagen