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Das belgische Bundesstaatsmodell im Vergleich zum deutschen Bundesstaat des Grundgesetzes
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In der bundesstaatlichen Forschung blieb Belgien infolge seiner ursprünglich einheitsstaatlichen Strukturen lange Zeit unbeachtet. Seit dem Beginn der siebziger Jahre hat es sich aber immer mehr von seiner klassischen Staatsform des Einheitsstaates entfernt und begreift sich nun mit seiner heutigen Verfassung selbst als Föderalstaat. Für die Föderalismusforschung ergibt sich daraus die Frage, inwieweit das neue Belgien tatsächlich bundesstaatliche Elemente in seinen staatlichen Strukturen aufweist und diese ausgestaltet. Hierbei läßt sich die Verwirklichung föderaler Staatsmerkmale am sinnvollsten im direkten Vergleich zu einer klassischen, durch eine lange Tradition entwickelten und durch den Zusammenschluß mehrerer unabhängiger Staaten entstandenen Bundesstaatsordnung wie der Deutschlands herausarbeiten.
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