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Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) und der ERV
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Schriftsätze, Erklärungen u.a. sind seit dem 1.1.2022 zwingend auf elektronischem Wege bei den Gerichten einzureichen. Natürlich gibt es nach wie vor bei Anwälten und ihren Mitarbeitern viele Fragen zu Organisation, Umsetzung und Technik, mit denen sie sich auseinandersetzen müssen. Ein hoher organisatorischer Aufwand, bei dessen Bewältigung wir Sie gerne unterstützen möchten. Was Sie zur Nutzung des beA wissen sollten, finden Sie hier praxisgerecht und leicht verständlich für Sie und Ihre Mitarbeiter zusammengestellt. Die neue Fernsignatur, das beA Fernsignaturpaket und die Basiskarte 2. Generation wurden ebenso eingearbeitet wie auch die Rechtsprechung bis einschließlich September 2022. Dabei wurde Wert darauf gelegt, die Anforderungen an eine wirksame Einreichung und die Postausgangskontrolle über-sichtlich und tiefgreifend zu behandeln. Allein dem Zustellungsrecht ist ein Kapitel von nahezu 100 Seiten gewidmet. Zahlreiche Tipps, Handlungshinweise und Vorsorgemaßnahmen sowie Checklisten und ein praktisches Wörterbuch mit Fachabkürzungen runden das Werk ab.
Libri-Titel folgt in ca. 2 Arbeitstagen