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Das BetrVG und der Arbeitskampf im Betrieb
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Die Rechtsprechung und ein größerer Teil der Literaturstimmen schränken die Rechte des Betriebsrats bei Arbeitskämpfen deutlich ein. Teilweise wird unterstellt, Betriebsräte könnten während eines Arbeitskampfs nicht sachgerecht handeln. Teilweise wird auch mit Paritätsüberlegungen argumentiert: der Betriebsrat soll quasi »naturgesetzlich« auf der Seite der Gewerkschaften stehen und ihnen damit zu einem unzulässigen Übergewicht verhelfen. Aus diesem Grund soll der Betriebsrat zum Beispiel selbst dann nicht über das »Ob«, sondern nurüber das »Wie« mitbestimmen können, wenn der Arbeitgeber in einem nur mittelbar von einem Streik betroffenen Betrieb Kurzarbeit einführen möchte. Das vorliegende Gutachten diskutiert diese Fragen neu und findet Lösungen, die nicht einseitig zu Lasten der betrieblichen Mitbestimmung gehen.Autor:Dr. Daniel Klocke, Professor für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht und Rechtstheorie, EBS Universität Wiesbaden
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