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Das Bundesverfassungsgericht und der Einsatz der Bundeswehr
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Dass Verfassungsgerichte Politik machen (müssen), verblüfft (nur) Autoritätsgläubige, Naive, hochspeziali-sierte Politologen/innen oder dogmatische Juristen/innen. Jenseits der Entscheidungsroutine tritt das Politi-sche vor allem in Grundlagen-Urteilen zutage.
Die Entscheidungen zum Aus- und Inlandseinsatz der Bundeswehr verdeutlichen das in besonderer Weise: Es wurde nicht nur mit dem verfassungspolitischen Grundkonsens gebrochen, in beiden Fällen kamen auch die für eine Grundgesetzänderung erforderlichen parlamentarischen Mehrheiten ausdrücklich nicht zustande. Das Bundesverfassungsgericht lieferte diese auf "kaltem" Wege einfach nach. Das wirft bei allem Respekt für die politischen Implikationen der Verfassungsgerichtsbarkeit die Frage der Legitimation auf.
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