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Das Cassis de Dijon-Prinzip

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Das Cassis de Dijon-Prinzip ist ein zentrales Strukturinstrument des EU-Binnenmarktrechts. Produkte, welche in einem Mitgliedstaat rechtmässig in Verkehr gesetzt wurden, können in allen anderen EU-Mitgliedstaaten vertrieben und verkauft werden. Beschränkungen sind nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) anerkannte das Cassis de Dijon-Prinzip zum ersten Mal im Jahr 1979. Seither hat er das Prinzip fortlaufend weiterentwickelt. EU-Verordnungen und Kommissionsmitteilungen ergänzen die Praxis. Im schweizerischen Recht findet das Cassis de Dijon-Prinzip seinen Niederschlag in zweierlei Ausprägungen, wobei der Gesetzgeber das EU-rechtliche Cassis de Dijon-Prinzip nicht tel quel übernommen, sondern auf die schweizerischen Verhältnisse angepasst und damit gleichsam 'helvetisiert' hat. In der vorliegenden Arbeit werden die unterschiedlichen Ausprägungen des Cassis de Dijon-Prinzips mit Schwerpunkt auf dem schweizerischen Recht untersucht. Der Autor befasst sich mit Formen und Modalitäten der Rezeption des EU-Rechts.
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