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Das deutsche Arbeitsrecht
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Im Rahmen einer Wirtschaftsordnung haben die Regelungen des Arbeitsrechts eine herausragende Bedeutung, da sie in besonderer Weise die Stellung des Menschen in der Arbeitswelt betreffen.Das heutige Arbeitsrecht hat sich im Zuge der Industrialisierung im 19. Jahrhundert mit der Vielzahl der abhängig beschäftigten Arbeitnehmer aus dem Dienstvertragsrecht des BGB entwickelt. Kennzeichnend war, dass der Arbeitsvertrag zur allgemeinen Grundlage des Arbeitsverhältnisses wurde und infolge eines Überangebots an Arbeitskräften die Arbeitsbedingungen sehr schlecht waren. So sah sich der Staat veranlasst, Arbeitsschutzvorschriften zu erlassen und Regelungen zur Sozialversicherung einzuführen. Diese Entwicklung und Regelungen zur Mitbestimmung der Arbeitnehmer setzten sich während der Weimarer Republik fort. Während der nationalsozialistischen Zeit wurde diese Entwicklung gestoppt, an Stelle kollektiver Vereinbarungen trat die autoritäre Ordnung: Tarifverträge wurden durch vom Staat erlassene Tarifordnungen ersetzt, die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände wurden aufgelöst.Nach 1945 sind in der Bundesrepublik Deutschland die früheren Regelungen des Arbeitsrechts planmäßig und systematisch weiterentwickelt worden. Dies gilt sowohl hinsichtlich der betrieblichen und überbetrieblichen Mitbestimmung, wie auch hinsichtlich der Rechte des einzelnen Arbeitnehmers. So hat sich im Lauf der Zeit das Arbeitsrecht von einem Randgebiet des Zivilrechts zu einer eigenständigen, umfassenden Rechtsmaterie entwickelt.Das Arbeitsrecht wird auch oft als Sonderrecht der Arbeitnehmer bezeichnet. Dabei muss aber berücksichtigt werden, dass nicht nur die Arbeitnehmerseite, deren Schutzbedürftigkeit in jedem modernen Staatswesen durch die Gesetze des Arbeitsrechts anerkannt ist, geregelt ist. Das Arbeitsrecht umfasst auch die Rechtsbelange auf der Arbeitgeberseite (Schutz vor unbilliger Beeinträchtigung seiner unternehmerischen Gestaltungsfreiheit), und ist somit ein Berufsrecht für beide Seiten.In erster Linie will das Arbeitsrecht die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer - den Parteien des Arbeitsrechts - und deren Organisationen und Interessenvertretern regeln. Darüber hinaus dient es dem besonderen Schutz aller in abhängiger Tätigkeit stehenden Personen. Im Vordergrund des Arbeitslebens steht der Mensch mit seiner persönlichen Arbeitsleistung.Die große Bedeutung des Arbeitsrechts ergibt sich durch die persönliche Betroffenheit des Einzelnen und/oder seiner beruflichen und gesellschaftlichen Verpflichtungen.In der nachfolgenden Darstellung des Arbeitsrechts wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit und Verständlichkeit bewusst auf die Behandlung von Detailproblemen verzichtet, wie auch auf Rechtsprechungs- und Literaturhinweise.
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