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Das domicile-Prinzip im englischen Internationalen Privatrecht und seine europäische Perspektive
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Das englische Internationale Privatrecht bestimmt das Personalstatut nach dem domicile der Person. Der Domizilbegriff stammt aus dem römischen Recht und erhielt seine nationale Ausprägung im englischen common law. Trotz zahlreicher Reformbemühungen besteht das domicile-Prinzip seit seiner Entstehung nahezu unverändert und unkodifiziert fort. Im zusammenwachsenden Europa mehren sich die Berührungspunkte mit dem englischen Anknüpfungsmoment. Im Rahmen der Vereinheitlichung der europäischen Kollisionsrechte wirft die englische Spielart der Domizilanknüpfung - als Konkurrenzmodell zur Staatsangehörigkeitsanknüpfung der meisten kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen - die zentrale internationalprivatrechtliche Frage nach der bestmöglichen Verknüpfung von Person und Recht auf. Ziel dieser Arbeit ist es, ein besseres Verständnis der Systematik des domicile-Prinzips zu fördern, um die Anwendung der common law-Regeln zu erleichtern und deren Bedeutung für die Entwicklung in Europa herauszustellen.
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